Die Voraussetzungen sind:
Personen, die ...
- mindestens 18 Jahre alt sind
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
- ihre Befähigung nachgewiesen haben
- einen schriftlichen Fahrauftrag vorweisen können
Nein. Eine normale Fahrerlaubnis, z.B. Klasse B oder C/CE erlaubt es nach DGUV Vorschrift 68 §7 nicht ein Flurförderzeug zu führen. Sie benötigen einen Staplerschein und eine schriftliche Beauftragung.
- 1 Passbild
- Sicherheitsschuhe (soweit vorhanden)
- Verpflegung (außer Getränke)
siehe Staplerschein und Unterweisung
Firmenkunden: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
Privatkunden: Von Privatpersonen ist die Schulungsgebühr vorab per Überweisung zu begleichen.
Der bei uns erworbenen Fahrausweis genießt überbetriebliche Gültigkeit.
Der bei uns erworbene Fahrausweis wird von allen Berufsgenossenschaften in Deutschland anerkannt.
Der von uns ausgestellte Staplerschein besitzt im Prinzip eine unbegrenzte Gültigkeit, jedoch weisen wir darauf hin, dass die Berufsgenossenschaften eine jährliche Unterweisung aller Führer von Flurförderzeugen (insbesondere Gabelstaplerfahrer) vorschreiben.
Wir bieten diese 2-Tages-Schulungen für Einzelpersonen in unserem Hause an. Sollten Sie Interesse an einer 2-Tages-Gruppenschulung haben, vereinbaren wir gerne einen Termin mit Ihnen. Der theoretische Teil der Ausbildung kann entweder als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen oder in unseren Schulungsräumen stattfinden. Der praktische Teil der Ausbildung findet auf dem Firmengelände von Stapler-Center Heidenescher statt.
Der theoretische Teil der Schulungen kann in unseren Schulungsräumen in Melle-Wellingholzhausen oder als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden. Wir benötigen für die Theorie lediglich einen Raum mit ausreichend Sitz- und Schreibmöglichkeiten. Technische Geräte wie Beamer und Laptop werden mitgebracht. Der praktische Teil muss bei uns stattfinden, da wir ausreichend Platz zum Aufbau des Parcours haben und gewährleistet ist, dass der Parcours frei vom innerbetrieblichen Verkehr bleibt. Zudem stellen wir UVV-geprüfte Gabelstapler, sowie die benötigten Hilfsmittel, wie z.B. Flachpaletten, Gitterboxen und Pylonen auf unserem Gelände in ausreichender Menge zur Verfügung. Sie brauchen für den praktischen Teil der Schulungen also nichts vorbereiten.
Nein, das bieten wir nicht an.
Nein, die Dauer der Ausbildung ist in dem DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand” geregelt. Punkt 3.5 besagt: Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung” sollte sich über 3 bis 5 Tage bzw. 20 bis 32 Lerneinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lerneinheiten. Eine Lerneinheit beträgt 45 Minuten.