219,50 € + MwSt. = 261,21 €
in unserem Hause
7.30 Uhr
15.45 Uhr
nach Absprache
1.314,50€ + MwSt. bis max. 6 Teilnehmer / zzgl. Fahrtkosten: 66,00€ + MwSt. pro Reisestunde
Der theoretische und praktische Unterricht findet in Ihren Räumlichkeiten statt. Die Bedingungen hierfür finden Sie unter Flyer für Gabelstapler-Schulung.
Die Qualifikation zum Gabelstaplerfahrer inkl. Staplerschein dauert 2 Tage und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Wir bieten diese 2-Tages-Schulungen in unserem Hause an. Sollten Sie Interesse an einer 2-Tages-Gruppenschulung haben, vereinbaren wir gerne einen Termin mit Ihnen. Der theoretische Teil der Qualifikation kann entweder als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen oder in unseren Schulungsräumen stattfinden. Der praktische Teil der Qualifikation findet auf dem Firmengelände von Stapler-Center Heidenescher statt.
Die Dauer der Qualifikation ist in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifikation und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern" geregelt. Punkt 3.5 besagt: „Die Qualifikation in der Stufe 1 „Allgemeine Qualifikation“ sollte sich über 3 bis 5 Tage bzw. 20 bis 32 Lerneinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lerneinheiten. Eine Lerneinheit beträgt 45 Minuten.“
2-Tages-Schulung für Staplerfahrer mit und ohne praktische Erfahrung im Umgang mit Staplern.
Geschult wird in Anlehnung an den DGUV Grundsatz 308-001 „Auswahl, Qualifikation und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern“ und der dazugehörigen DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“.
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau/Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
- Sondereinsätze
- Abschlussprüfung
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweis auf Gefahrenstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Verlassen des Flurförderzeugs
- Fahr- und Stapelübungen (Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Europaletten und Gitterboxen)
- Abschlussprüfung
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis.
Der Unterricht wird praxisnah durch berufsgenossenschaftlich geschultes Personal durchgeführt. Ziel ist es, dem Fahrer seine Verantwortung zu verdeutlichen, Unfälle zu vermeiden und Betriebskosten zu senken. Die Unterweisung des Staplerfahrers in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten des Arbeitsbereiches obliegt dem Unternehmen.
Der theoretische Teil der Schulungen kann als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen oder in unseren Schulungsräumen stattfinden.
Die Teilnehmer müssen sich gemäß der Witterung und Jahreszeit kleiden und Sicherheitsschuhe tragen. Außerdem empfehlen wir den Personalausweis und das Passbild mitzubringen. Falls dies vergessen wird, ist nachträglich selbstständig ein Passfoto einzukleben.
Für die Verpflegung (Kaffee, Mineralwasser, Cola, O-Saft) ist bei den Schulungen, die bei Stapler-Center W. Heidenescher stattfinden, gesorgt.
Um die weitere Verpflegung kümmern sich die Teilnehmer selber. Ein Schnellimbiss befindet sich in 2 km Entfernung vom Schulungsgelände.
Zur Beurteilung und Eignung der Teilnehmer müssen die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 herangezogen werden. Sie stellen eine sehr gute Grundlage und Entscheidungshilfe dar.
Folgendes muss u.a. erfüllt sein: Die Teilnehmer müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben und mündliche Erläuterungen verstehen können. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, über ein gutes Seh- und Hörvermögen verfügen, fähig sein, aufgenommenen Signalen sinnvolle Handlungen folgen zu lassen und die Gewähr bieten, verantwortungsbewusst, zuverlässig und vorsichtig zu handeln. Weitere Informationen zu der G25 Untersuchung werden im Laufe der Schulung vermittelt. Sollten Zweifel an einer Eignung bestehen, dann sprechen Sie bitte Ihren Arbeitgeber an. Falls keine Eignung vorliegt, kann an dieser Schulung nicht teilgenommen werden.
Die Durchführung von angekündigten Lehrgängen ist von der Teilnehmerzahl abhängig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
Von Privatpersonen ist die Schulungsgebühr per Vorkasse zu überweisen.