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Online Hilfe - Quiz & Übungs-Fragen
Staplerschein-Quiz
Hier können Sie Ihr Wissen rund um den Gabelstapler testen! Zu einer Frage können mehrere Antworten richtig sein! Die hier gestellten Fragen sind dem Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) - Fragebogen entnommen.
Los geht´s!

Ihr Ergebnis:

Ihre Wertung:

Hier finden Sie Übungsfragen zur theoretischen Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer gemäß DGUV Grundsatz 308-001 sowie DGUV Vorschrift 68. Sie dienen ausschließlich der Prüfungsvorbereitung. Es handelt sich lediglich um eine Auswahl möglicher Fragen. Die tatsächlichen Fragen bei der theoretischen Prüfung können abweichen. Es folgt keine Nennung der richtigen Antworten. Das Kopieren und Vervielfältigen ist nicht erlaubt.

Online Fragebogen
  • Ja
  • Der Erwerb eines Fahrausweises für Gabelstapler ist freiwillig
  • Nein
  • Eine mündliche Anordnung des Chefs
  • Ein gültiger Fahrausweis für Gabelstapler und ein schriftlicher Fahrauftrag
  • Ein gültiger Fahrausweis für Gabelstapler ohne schriftlichen Fahrauftrag
  • Ein gültiger Kfz - Führerschein
  • Ein Gabelstaplerfahrer darf höchstens 3 Stunden am Stück arbeiten
  • Es dürfen nicht Personen als Gegengewichte eingesetzt werden
  • Es reicht aus, die tägliche Einsatzprüfung einmal wöchtenlich durchzuführen
  • Sie sollen ruckfrei verfahren werden
  • Sie sollen bei maximaler Geschwindigkeit verfahren werden
  • Flüssigkeiten und hängende Lasten dürfen nicht verfahren werden
  • Der Schwerpunkt ist immer der Massenmittelpunkt der Last
  • Der Schwerpunkt liegt immer an der Spitze der Last
  • Man kann den Schwerpunkt einer Last nicht bestimmen
  • Sie müssen Schadenersatz zahlen
  • Ihnen wird der Urlaub gekürzt
  • Ihnen wird der Fahrausweis entzogen
  • Nichts
  • Die Tragfähigkeit des Staplers muss voll ausgeschöpft werden
  • Die Gabelzinken sind möglichst mittig einzustellen
  • Ja
  • Nein
  • Nichts Besonderes
  • Dass ein tragfähiges Fundament vorhanden ist
  • Dass ein Kollege den Vorgang überwacht
  • Warme Kleidung als Schutz vor Fahrtwind
  • Eng anliegende Kleidung
  • Weite Kleidung, die Bewegungsfreiheit bietet
  • Fahrzeuge müssen gegen Kippen und Wegrollen gesichert werden
  • Der Ladevorgang kann unabhängig vom LKW-Fahrer durchgeführt werden
  • Lastverteilungsdiagramme sind nicht zu beachten
  • Immer
  • Wenn Verkehrswege und Arbeitsplätze nicht ausreichend beleuchtet sind
  • Nie
  • Das Sichern des Staplers ist nicht notwendig
  • Der Aufzug darf nicht vom Fahrerplatz des Staplers aus betätigt werden, der Fahrer sollte neben dem Stapler stehen
  • Die Aufzugtüren sind mit dem Fahrzeug oder der Last aufzustoßen
  • Um Geschwindigkeit zu gewährleisten
  • Um die Trägheitskraft an der Last gering zu halten
  • Zur Sicherung der Last
  • Leicht vorgeneigt, so dass die Gabelzinkenspitzen auf dem Boden liegen
  • Senkrecht, so dass die Gabelzinkenspitzen waagerecht zum Boden sind
  • Leicht zurückgeneigt, so dass die Gabelzinkenspitzen nach oben zeigen
  • Aus dem Reaktionsweg
  • Aus dem Bremsweg
  • Aus Reaktionsweg und Bremsweg
  • Ja
  • Ja, wenn ein Russfilter eingebaut ist
  • Ja, wenn der Vorgesetzte die Erlaubnis erteilt
  • Rechtsgewinde
  • Linksgewinde
  • Ja
  • Nein
  • Damit die Lenkung des Gabelstaplers leichter wird
  • Damit der Lastschwerpunkt tief liegt
  • Damit der Fahrer bessere Sicht hat
  • Ein Sicherheitsgurt ist nie erforderlich
  • Wenn der Fahrer die Erlaubnis vom Vorgesetzten erhält
  • Wenn der Stapler mit einer geschlossenen Stahlkabine ausgerüstet ist.
  • Ja
  • Nur, wenn er eine Brille trägt
  • Nein
  • Nein
  • Nur, wenn er keinen gültigen Fahrausweis besitzt
  • Nur, wenn die Berufsgenossenschaft eingeschaltet wird
  • Ja, auch wenn er einen gültigen Fahrausweis besitzt
  • Dass die Last mittig aufgenommen wird
  • Dass keine Musik läuft
  • Dass ein weiterer Mitarbeiter den Vorgang kontrolliert
  • Dem Chef
  • Dem Vorgesetzten
  • Dem Fahrer
  • .. möglichst schnellen Arbeitsweise, wobei Rücksichtnahme nebensächlich ist
  • .. einer verantwortungsbewussten Achtung der Verkehrsregeln und einer defensiven Fahrweise, sowie genereller Rücksichtnahme
  • Wenigstens einmal jährlich
  • Alle 3 Jahre
  • Alle 10 Jahre
  • Die tägliche Einsatzprüfung
  • Die freundliche Begrüßung aller Kollegen
  • 5-10 minütige einfache Praxisübung, um sich mit dem Stapler vertraut zu machen
  • Fachgerecht
  • Je nach Anweisung des Vorgesetzten
  • Gar nicht
  • Erst fehlende Flüssigkeit nachfüllen, dann die Batterie aufladen
  • Erst die Batterie aufladen, dann fehlende Flüssigkeit nachfüllen
  • Die Reihenfolge der Arbeitsschritte spielt keine Rolle
  • Die Flüssigkeit darf nur von einem Mitarbeiter eines Batteriedienstes nachgefüllt werden
  • Ja
  • Nur auf Anweisung eines Vorgesetzten
  • Nein
  • .. ist die Maximalkraft des Staplers
  • .. ist die Tragfähigkeit
  • .. ist das Eigengewicht des Staplers
  • Personen dürfen sich zur Sicherung der Last in der Fahrspur aufhalten
  • Ein großer Abstand zu Personen ist einzuhalten
  • Hängende Lasten dürfen nicht verfahren werden
  • Ja
  • Nur, wenn er einen gültigen Fahrausweis besitzt
  • Nur, wenn diese für Jedermann einsehbar sind
  • Nein
  • Anbaugeräte
  • Außermittige Lastaufnahme
  • Das Eigengewicht des Staplersfahrers
  • Der Lenkvorgang wird erleichtert
  • Die Sicht für den Fahrer ist besser
  • Der Halt der Last auf den Gabeln wird verbessert
  • Schwefelsäure
  • Destilliertes Wasser
  • Essigsäure
  • Mit zurückgeneigtem Hubmast ohne Last
  • Mit vorgeneigtem Hubmast ohne Last
  • Mit zurückgeneigtem Hubmast und Last in einer Höhe von 10-30 cm
  • Mit zurückgeneigtem Hubmast und Last auf Augenhöhe
  • Halbjährlich
  • Jährlich
  • Alle 2 Jahre
  • Keine
  • Das Tragen einer Schutzausrüstung aus Brille, Schuhen, Handschuhen und Schürze ist Pflicht
  • In einem Umkreis von 10 Metern darf sich nur eine Person dem Stapler nähern
  • Nichts Besonderes
  • Aufmerksam fahren
  • Langsamer fahren
  • Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
  • Indem das Hubgerüst nach vorne geneigt wird
  • Indem das Hubgerüst nach hinten geneigt wird
  • Indem das Hubgerüst senkrecht bleibt
  • Dass im Raum kein Licht eingeschaltet ist
  • Dass die Gasleitung zum Motor durch Motorleerlauf leergefahren ist
  • Dass keine Kollegen zuschauen
  • Nach hinten geneigt
  • Senkrecht
  • Nach vorn geneigt
  • Die Position spielt keine Rolle
  • Ja
  • Nur, wenn an der Position der Last nachträglich etwas korrigiert werden muss
  • Nein, unter keinen Umständen
  • Nichts Besonderes
  • Lediglich die Größe des Staplers
  • Fahrzeugeigengewicht, Lastabmessung und Lastgewicht
  • Um den Stapler gegen ungefugte Benutzung zu sichern
  • Um Energie zu sparen
  • Der Zündschlüssel muss nicht abgezogen werden
  • Ja, wenn mir die Person bekannt ist
  • Ja, wenn es sich um einen Betriebsangehörigen handelt
  • Ja, aber nur, wenn das Fahrzeug einen Beifahrerplatz hat und eine Erlaubnis vorliegt
  • Nein
  • Durch Augenmaß
  • Durch Absprache mit einem Vorgesetzten
  • Durch den Gebrauch eines Tragfähigkeitsdiagramms
  • Möglichst große Kurven zu fahren
  • Die Last zum Berg zu führen
  • Wenden
  • Zurückgeneigt
  • Senkrecht
  • Vorgeneigt
  • Nichts Besonderes
  • Es darf nicht mit Kollegen gesprochen werden
  • Es müssen säurefeste Schutzhandschuhe getragen werden
  • Weil es zu aufwendig ist
  • Weil große Unfallgefahr entsteht, da der Stapler dafür nicht ausgelegt ist
  • Eine eigenmächtige Erhöhung der Tragfähigkeit um 10% ist immer erlaubt
  • Es müssen Gummihandschuhe getragen werden
  • Es müssen Lederhandschuhe getragen werden
  • Nichts besonderes
  • Damit Energie gespart wird
  • Damit der Fahrer bessere Sicht hat
  • Damit es zu keiner Veränderung des Lastarmes kommt und Hubmaststandkorrekturen in großer Höhe vermieden werden
  • So hoch wie möglich
  • In etwa 70-80 cm über dem Boden
  • Möglichst tief, in etwa 10-20 cm über dem Boden
  • Halbjährlich
  • Jährlich
  • Alle 2 Jahre
  • Ja, wenn der Fahrer ein wichtiges Telefonat im Büro zu führen hat
  • Ja, wenn der Fahrer im Einflussbereich des Flurförderzeuges bleibt
  • Nein
  • Möglichst schnell, damit keine Zeit verloren geht
  • Möglichst eng, um andere nicht zu behindern
  • In möglichst großem Bogen umd mit mäßiger Geschwindigkeit
  • Betriebsanleitung, Betriebsanweisung und Unfallverhütungsvorschriften
  • Das Einhalten der Mittagspause
  • Das Grundgesetzbuch
  • Weil die Last ansonsten rutschen könnte und der Lastarm sich vergrößert
  • Weil der Lastarm ansonsten klein bleibt
  • Weil beim Fahrer ansonsten Schwindelerscheinungen auftreten können
  • Erst für Mitarbeiter ab 18 Jahren
  • Nur für den Unternehmer
  • Für den Unternehmer und alle Mitarbeiter im Betrieb
  • Ein beladener Stapler mit tiefliegender Last ist zur Seite kippempfindlicher als ein leerer Stapler
  • Ein leerer Stapler ist zur Seite kippempfindlicher als ein beladener Stapler mit tiefliegender Last
  • Die Kippempflindlichkeit zur Seite ist bei einem beladenen Stapler mit tiefliegender Last und einem leeren Stapler identisch
  • Ein volljähriger Gabelstaplerfahrer mit Fahrausweis und schriftlichem Fahrauftrag
  • Eine Person, die unter Krampfanfällen leidet
  • Ein Jugendlicher unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht.
  • Zum Berg
  • Zum Tal
  • Es ist nicht erlaubt Lasten auf schrägen Ebenen zu führen
  • Damit niemand durch hervorstehende Gabelzinken verletzt werden kann
  • Um einen kurzen Lastarm zu gewährleisten
  • Zum besseren Überblick des Fahrers
  • Ja
  • Nur, wenn sie vorhanden ist
  • Nein
  • Täglich zu Beginn des Dienstes
  • Einmal monatlich
  • Einmal jährlich, zusammen mit der UVV-Prüfung
  • Nur falls Mängel auftreten
  • Jeder Flurförderzeugführer mit gültigem Fahrausweis
  • Jeder KFZ-Mechaniker
  • Ein Sachkundiger in Bau und Funktion von Flurförderzeugen, z.B. von Fachfirmen
  • Sie dürfen nicht ruckartig verfahren werden
  • Sie müssen möglichst schnell verfahren werden
  • Hängende Lasten dürfen nicht verfahren werden
  • Er arbeitet normal weiter
  • Er unterbricht die Arbeit und behebt den Schaden
  • Er unterbricht die Arbeit, um den Schaden seinem Vorgesetzten zu melden und wartet auf weitere Anweisungen
  • Dass der Aufzug schnell genug ist
  • Dass die Traglast des Aufzuges und die Raumgröße ausreichen
  • Dass die Staplerbereifung für den Aufzug ausgelegt ist
  • Wenn sie weniger als 15 Minuten in Anspruch nehmen
  • Wenn sie zu zweit ausgeführt werden
  • Grundsätzlich nie
  • Vor dem Anheben der Last
  • Während des Anhebens der Last
  • Nach dem Anheben der Last
  • Ja
  • Ja, kleine Lasten bis 10kg Eigengewicht dürfen tagsüber abgestellt werden
  • Ja, wenn sie weniger als 1 Stunde dort stehen
  • Nein
  • Die allgemeine Ausbildung
  • Die Zusatzausbildung
  • Die Jahresunterweisung
  • Mit mäßiger Geschwindigkeit
  • Das Vorbeifahren an Personen ist verboten
  • Nach kurzem Warnsignal (Hupe) normal weiterfahren
  • ...zu rauchen, sowie der Umgang mit offenem Licht oder Feuer
  • ...sich mit jemandem zu unterhalten
  • ...zur Erholung zu sitzen
  • Schutzhandschuhe
  • Gesichtsschutz
  • Schutzhelm
  • Schutzschürze
  • Die Betriebsanleitung beschreibt die bestimmungsgemäße Verwendung des Flurförderzeuges
  • Die Betriebsanleitung ersetzt die Betriebsanweisung
  • Die Betriebsanleitung beschreibt die Funktionen, Betriebsstoffe, Pflege- und Wartungsintervalle des Flurförderzeuges
  • Die Betriebsanleitung gibt Hinweise auf Gefahren bei der Nutzung des Flurförderzeuges
  • Einen Abstand von mindestens 3m zu Fußbodenabflüssen, Kelleröffnungen oder dergleichen zu halten
  • Das Flaschenventil der leeren Flasche zu schließen
  • Die Gasanschlussschläuche sorgfältig zu befestigen
  • Die volle Gasflasche immer zu zweit einzusetzen
  • Die leere Gasflasche am vorgeschriebenen Ort abzustellen
  • Aufgrund der erhöhten Quetschgefahr durch enge Raumverhältnisse
  • Weil eine weitere Person die Konzentration stören kann
  • Es dürfen sich Personen im Aufzug befinden
  • Dass das Radio ausgestellt ist
  • Dass das Fahrzeug mit Unterlegkeilen gegen Wegrollen gesichert ist und sicher steht
  • Dass der Reifendruck beim LKW/Anhänger ausreichend hoch ist
  • Schräg
  • Gerade
  • Gar nicht
  • Ab einer Neigung von 2% zur Senkrechten
  • Wenn eine eindeutige Schräglage vom Vorgesetzten angesprochen wird
  • Wenn ein Unwetter vorhergesagt wird
  • Nichts
  • Den Vorhang mit Schrittgeschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit zu durchfahren
  • Das Fahren durch Streifenvorhänge aus Kunststoff ist verboten
  • Möglichst hoch
  • Möglichst tief
  • Die Höhe des Lastschwerpunktes spielt keine Rolle
  • Jeder
  • Eine Person, die dazu ausgebildet und beauftragt wurde
  • Mitarbeiter, wenn kein Instandhalter vor Ort ist
  • 1,50 m
  • 0,50 m
  • Es ist kein Abstand erforderlich
  • Nur mit angezogener Feststellbremse
  • Auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz geparkt, mit angezogener Feststellbremse, abgesenktem Lastaufnahmemittel und abgezogenem Zündschlüssel
  • Mit Unterlegkeilen vor den Hinterrädern.
  • Nichts besonderes
  • Schlaglöcher und Unebenheiten sollten gemieden werden
  • Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
  • 1
  • 2
  • 3
  • Ausreichende Tragfähigkeit und festes Aufliegen der Brücke, sowie Sicherung gegen mögliches Abrutschen
  • Die orange Markierung der Brücke
  • Laderaumminimierung zu vermeiden
  • Wird die Geschwindigkeit verdoppelt, erhöht sich die Fliehkraft um das 2-fache
  • Wird die Geschwindigkeit verdoppelt, erhöht sich die Fliehkraft um das 4-fache
  • Wird die Geschwindigkeit verdoppelt, erhöht sich die Fliehkraft um das 8-fache
  • Die Betriebsanweisung ist vom Unternehmer in schriftlicher Form zu erstellen
  • Die Betriebsanweisung gilt ausschließlich an Wochenenden
  • Die Betriebsanweisung ist zu beachten
  • Jeder, der sich dazu in der Lage fühlt
  • Jeder Volljährige
  • Jeder, der 18 Jahre alt ist, körperliche und geistige Eignung, charakterliche Tauglichkeit, einen Fahrausweis für Flurförderzeuge und einen schriftlichen Fahrausweis vorweisen kann.
  • Weil man leicht mit der ätzenden Batterieflüssigkeit in Verbindung kommen kann
  • Um unangenehmen Gerüchen zu entgehen
  • Aufgrund des Gewichtes der Batterie
  • Für Flurförderzeuge
  • Für Flurförderzeuge einschließlich ihrer Anhänger
  • Ausschließlich für Flurförderzeuge, die älter als 3 Jahre sind
  • Für Flurförderzeuge mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung
  • Für Flurförderzeuge mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk mit Hubeinrichtung
  • Für Flurförderzeuge, die seit weniger als 3 Jahren in Betrieb sind
  • Der Unternehmer hat für den Betrieb von Flurförderzeugen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen
  • Jeder Mitarbeiter muss eine eigene Betriebsanweisung ausarbeiten
  • Der Unternehmer hat die Betriebsanweisung jedem Mitarbeiter in einem Einzelgespräch zu erläutern
  • Die Betriebsanweisung ist immer in mindestens 3 Sprachen zu verfassen
  • Die Betriebsanweisung ist nur an Feiertagen gültig
  • Der Unternehmer hat die Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache abzufassen.
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Betriebsanweisung beachtet wird.
  • Der Unternehmer ist nicht für die Beachtung der Betriebsanweisung verantwortlich.
  • Die Versicherten haben die Betriebsanweisung zu beachten.
  • Dass der Vorgang stets von mindestens einer weiteren Person überwacht wird
  • Dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann
  • Dass der Vorgang schnellstmöglich abgeschlossen wird
  • Wenn der Fahrer 2 Helme trägt
  • Wenn der Gabelstapler mit einem Lastschutzgitter ausgerüstet ist
  • Wenn der Vorgesetzte es erlaubt
  • Wenn der Fahrer ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat oder eingewiesen wird
  • Wenn der Fahrer den Weg vorher abgegangen ist
  • Immer
  • Der Lautstärke der Umgebung
  • Der Außentemperatur
  • Den Fahrbahnverhältnissen
  • Leichter Wind
  • Ladeeinheiten mit beschädigten Paletten oder beschädigten Stapelbehältern
  • Lasten, die größer sind als 2 m²
  • Wenn keine weitere Person den Vorgang kontrolliert
  • Wenn es regnet
  • Wenn die Last nicht ordnungsgemäß gepackt ist oder verschoben ist
  • 1,50 m
  • 1,80 m
  • 2,10m
  • Vor unbenutzten Fahrzeugen
  • In Verkehrs- und Fluchtwegen
  • In Ecken
  • Auf tragfähigem Untergrund
  • Im Freien
  • Vor Sicherheitseinrichtungen und Betriebseinrichtungen, die jederzeit zugänglich sein müssen
  • Nichts besonderes
  • Es dürfen nur Aufzüge genutzt werden, die vom Unternehmer dafür freigegeben sind
  • Es dürfen nur Aufzüge genutzt werden, die ausschließlich für Gabelstapler vorgesehen sind
  • Das Betätigen der Feststellbremse
  • Die Reinigung des Motors/der Batterie
  • Kräftiges Hupen um das Verlassen zu signalisieren
  • Immer
  • Wenn der Stapler unausweichlich auf einer geneigten Fläche abgestellt werden muss
  • Wenn sich Personen in der näheren Umgebung des Staplers aufhalten
  • Während der Fahrt
  • Ausschließlich wenn der Gabelstapler stillsteht
  • Je nach Fitness des Fahrers
  • Wechselaufbauten müssen für die dabei auftretenden Belastungen ausgelegt sein
  • Wechselaufbauten müssen abschließbar sein
  • Wechselaufbauten müssen gegen Kippen gesichert sein.
  • Dass die Fahrer ausreichend warm gekleidet sind
  • Dass die Fahrer von Gabelstaplern durch geeignete Einrichtungen am Stapler gegen Witterungseinflüsse geschützt sind, wenn die Stapler nicht nur gelegentlich im Freien eingesetzt werden
  • Nichts besonderes
  • Ja
  • Nur, wenn von diesen keine Brandgefahr ausgeht
  • Nein
  • Nein, nicht besonders
  • Ja, es dürfen nur explosionsgeschützte Stapler eingesetzt werden
  • Wenn sich alle Mitarbeiter einverstanden erklären und jeder einen Mundschutz trägt
  • Wenn in der Atemluft keine gefährlichen Konzentrationen gesundheitsschädlicher Abgasbestandteile entstehen können
  • Wenn ein Vorgesetzter die Einverständnis erklärt
  • Dass das Anbaugerät bestimmungsgemäß befestigt und angeschlossen ist
  • Dass Stapler und Anbaugerät farblich aufeinander abgestimmt sind
  • Dass ein Vorgesetzter die Befestigung des Anbaugerätes kontrolliert
  • Nein
  • Nur, wenn Stapler und Anhänger dafür eingerichtet sind und der Zug bei allen Fahrbewegungen sicher gebremst werden kann
  • Ja, immer
  • Eine einwandfreie Verständigungsmöglichkeit zwischen Fahrer und der Person auf der Arbeitsbühne
  • Der Gebrauch von technischen Geräten zur Verständigung
  • Dass es sich bei Fahrer und Person auf der Arbeitsbühne um langjährige Kollegen handelt
  • Die Verwendung von Umwehrungen aus Seilen oder Ketten zur Absturzsicherung
  • Die Erhöhung des Standplatzes auf der Arbeitsbühne mit Hilfsmitteln
  • Die Anhebung der Arbeitsbühne über 1,50 m
  • Dass die Person schwindelfrei ist
  • Dass die Arbeitsbühne sicher befestigt und die Umwehrung ordnungsgemäß geschlossen ist
  • Dass die Person ausreichend gefrühstückt hat
  • Ja
  • Nein
  • Für Fahrbewegungen zur Feinpositionierung an der Einsatzstelle
  • Wenn die Arbeitsbühne höher als bodenfrei angehoben ist
  • Immer
  • Die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen
  • Die Prüfung des Zustandes der Lackierung
  • Die Prüfung der Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen
  • In mündlicher Form
  • In schriftlicher Form
  • Die Form spielt keine Rolle
  • Nein
  • Ja
  • Ja
  • Nein
  • Ja
  • Nur auf eigene Verantwortung
  • Nein
  • Nie
  • Wenn das Lastaufnahmemittel bzw. der Fahrer- oder Bedienplatz zusätzlich gegen unbeabsichtigtes Absinken gesichert ist
  • Wenn eine weitere Person das Lastaufnahmemittel bzw. den Fahrer oder Bedienplatz festhält
  • Ja
  • Nein
  • Mit zurückgeneigtem Hubmast
  • Mit senkrechtem Hubmast
  • Mit vorgeneigtem Hubmast
  • Nie
  • Nur, wenn sie mit einer ausreichenden Beleuchtungseinrichtung ausgerüstet sind und diese eingeschaltet ist
  • Grundsätzlich immer
  • Dass weder Gabelstapler noch Last am Fahrschacht anstoßen oder hängenbleiben kann
  • Dass der Fahrer sich an einem Haltegriff festhalten kann
  • Nichts besonderes
  • Nein
  • Nur, wenn sie zusätzlich durch Unterlegkeile gesichert werden
  • Ja
  • Ja
  • Nur, wenn es nicht zu vermeiden ist und der Fahrer vorher informiert wurde
  • Nein
  • Ja
  • Nein
  • Ja
  • Nur, wenn diese über Erdgleiche liegen und ausreichend durchlüftet sind
  • Nein
  • Nein
  • Nur, wenn die Palette gegen Verschieben und Kippen gesichert ist
  • Nur, wenn ein aufmerksamer Kollege daneben steht.
  • Ja
  • Nein
  • Die Versicherung
  • Der Unternehmer
  • Gegen Absturz und Quetsch- und Schergefahren durch die Hubeinrichtung
  • Gegen plötzlichen Schwindel
  • Arbeitsbühnen dienen nicht dem Schutz von Personen
  • Vor dem Auf- oder Abwärtsfahren
  • Während des Auf- oder Abwärtsfahrens
  • Nach dem Auf- oder Abwärtsfahren
  • Ja
  • Nur, wenn sie sich mit einer Hand weiterhin festhalten
  • Nein, grundsätzlich nicht
  • Nein
  • Nur, wenn dies als bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen ist, die Vorgaben der bestimmungsgemäßen Verwendung mit den örtlichen Betriebsbedingungen vereinbar sind und die ausreichende Standsicherheit unter den örtlichen Betriebsbedingungen durch einen Sachverständigen nachgewiesen ist
  • Ja
  • Nichts besonderes
  • Dass die Last einen Mindestabstand von 1m zum Boden hat
  • Dass sich das Anschlagmittel nicht unbeabsichtigt verschieben oder lösen kann und nicht beschädigt wird
  • Dass sich Personen, die die Last während der Fahrt führen, außerhalb der Fahrspur und nicht vor der Last aufhalten
  • Dass die Last mindestens 0,5 m zur Seite pendelt
  • Nichts besonderes
  • Auf nichts besonderes
  • Dass andere Personen nicht durch die pendelnde Last gefährdet werden
  • Dass die Last mindestens 1,5 m über dem Boden hängt
  • Die tägliche Einsatzprüfung
  • Das Abstellen des Antriebsmotors
  • Das Reinigen des ganzen Staplers
  • Der Zündschlüssel bleibt am Fahrzeug
  • Die Nutzung von Unterlegkeilen
  • Die Sicherung gegen unbefugte Benutzung
  • Immer
  • Für das Verfahren mit nicht höher als bodenfrei angehobener Arbeitsbühne, wenn ein Haltegriff innerhalb der Arbeitsbühne vorhanden ist und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Staplers 16 km/h nicht überschreitet
  • Nie

Inhaltlich Verantworlicher
gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):

Gebraucht-Stapler-Center W. Heidenescher GmbH

Wellingholzhausener Str. 73 | 49326 Melle

Telefon: +49 5429 9400-0
Telefax: +49 5429 1266

e-mail: info@heidenescher-stapler.de

Ust.-Id: DE 117571779
Amtsgericht Osnabrück, HRB 0342
Geschäftsführerin: Annette Placke

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