66,00 € + MwSt./ Online-Unterweisung - Sonderangebot: 49,50€ + MwSt.
in unserem Hause
8.00 Uhr
10:00 Uhr
Termin nach Absprache
320,00 € + MwSt. / zzgl. Fahrtkosten: 66,00 € + MwSt. pro Reisestunde
Die Unterweisung findet in Ihren Räumlichkeiten statt.
Unabhängig von den erforderlichen Qualifizierungen sind Flurförderzeugführer jährlich mindestens einmal zu unterweisen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das „Arbeitsschutzgesetz” - ArbSchG §12, die „Betriebssicherheitsverordnung” - BetrSichV §9 und die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention” - DGUV Vorschrift 1 §4. Dies gilt auch für Leiharbeitnehmer. Diese Unterweisungen müssen Belehrungen und Erläuterungen über die bei den Tätigkeiten der Mitarbeiter auftretenden Gefahren, sowie über die Maßnahmen, u.a. Verhaltensweisen, zu ihrer Abwehr/Abwendung enthalten. Beinahe-Unfälle und geschehene Unfälle sollten auch behandelt werden. Diese Unterweisung muss nicht ein Flurförderzeug-Fahrlehrer durchführen. Sind jedoch hierbei fahrtechnische Erläuterungen, z.B. Arbeiten mit einer Arbeitsbühne, Fahrten in Kurven, Transport von Lasten oder dgl. erforderlich, sollte ein Ausbilder hierzu herangezogen werden. Nach der durchgeführten Unterweisung wird ein entsprechender Eintrag in dem vorhandenen Staplerschein vorgenommen.
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau/Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
- Sondereinsätze
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweis auf Gefahrenstellen am Flurförderzeug
- Verlassen des Flurförderzeugs
- Fahr- und Stapelübungen (Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Europaletten und Gitterboxen)
Nach Teilnahme am Kurs erhalten die Teilnehmer den nötigen Eintrag in den vorhandenen Fahrausweis.
Der Unterricht wird praxisnah durch berufsgenossenschaftlich geschultes Personal durchgeführt. Ziel ist es, dem Fahrer seine Verantwortung zu verdeutlichen, Unfälle zu vermeiden und Betriebskosten zu senken. Die Unterweisung in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten des Arbeitsbereiches obliegt dem Betrieb.
Wir bieten Ihnen an, diese gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Unterweisung zu einem günstigen Preis in Ihrem oder unserem Haus durchzuführen.
Zur Beurteilung und Eignung der Teilnehmer müssen die „Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25” herangezogen werden. Sie stellen eine sehr gute Grundlage und Entscheidungshilfe dar.
Folgendes muss u.a. erfüllt sein: Die Teilnehmer müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben und mündliche Erläuterungen verstehen können. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, über ein gutes Seh- und Hörvermögen verfügen, fähig sein, aufgenommenen Signalen sinnvolle Handlungen folgen zu lassen und die Gewähr bieten, verantwortungsbewusst, zuverlässig und vorsichtig zu handeln. Weitere Informationen zu der G25 Untersuchung werden im Laufe der Schulung vermittelt. Sollten Zweifel an einer Eignung bestehen, dann sprechen Sie bitte Ihren Arbeitgeber an. Falls keine Eignung vorliegt, kann an dieser Schulung nicht teilgenommen werden.
Die Teilnehmer müssen sich, sofern die Unterweisung praktische Übungen umfasst, gemäß der Witterung kleiden und Sicherheitsschuhe tragen. Außerdem empfehlen wir den Personalausweis mitzubringen. Für die Verpflegung (Kaffee, Mineralwasser, Cola, O-Saft) ist bei den Schulungen, die bei Stapler-Center Heidenescher stattfinden, gesorgt. Um die weitere Verpflegung kümmern sich die Teilnehmer selbst.
Die Durchführung von angekündigten Lehrgängen ist von der Teilnehmerzahl abhängig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
Von Privatpersonen ist die Schulungsgebühr per Vorkasse zu überweisen.
34,50 € + MwSt.
Die Praxis findet auf dem Gelände der Stapler-Center W. Heidenescher GmbH statt.
Die Einzelfahrstunden können sowohl auf dem Gelände der Firma Stapler-Center W. Heidenescher GmbH als auch innerbetrieblich stattfinden. Hier liegt der Vorteil darin, dass in den Stunden individuell auf den Bedarf des Teilnehmers eingegangen werden kann.
Der Teilnehmer verfügt bereits über die Qualifizierung Stufe 1 gemäß DGUV 308-001 „Auswahl, Qualifizierung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern” und der dazugehörigen DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge” und diese Qualifizierung erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen - belegbar über den Staplerschein.
Die Teilnehmer müssen sich gemäß der Witterung kleiden und Sicherheitsschuhe tragen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.