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Unterweisung & Einzelstunden
Unterweisung für Gabelstapler und Deichselstapler in Anlehnung an DGUV Vorschrift 1§4
Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer
Termine:
Montag 03.06.2024
Montag 27.05.2024 jeweils von 8 - 10 Uhr und 11 - 13 Uhr - Online -
Samstag 01.06.2024 jeweils von 8 - 10 Uhr und 11 - 13 Uhr - Online -
Lehrgangsgebühr:
66,00 € + MwSt.
Lehrgangsort:
in unserem Hause
Beginn:
8.00 Uhr
Ende:
10:00 Uhr
Auch als "Online"-Unterweisung möglich - Termine nach Absprache
jährliche Unterweisung für Staplerfahrer - Gruppenschulung "Inhouse"
2 Stunden bis 10 Personen
Termin:
Termin nach Absprache
Lehrgangsgebühr*:
320,00 € + MwSt. / zzgl. Fahrtkosten: 66,00 € + MwSt. pro Reisestunde
Lehrgangsort:
Die Unterweisung findet in Ihren Räumlichkeiten statt.
Anmeldung Schulung
Kontaktdaten
Schulungsdaten

*Pflichtfelder

** Teilnahmebedingungen: Sollte es einem Teilnehmer nicht möglich sein den Schulungstermin einzuhalten, bitten wir um eine rechtzeitige Benachrichtigung. Die Abmeldung hat spätestens 24 Stunden vor Schulungsbeginn zu erfolgen. Geschieht dies nicht, wird die Gabelstaplerfahrer-Schulung voll berechnet.

Ablauf

Unabhängig von den erforderlichen Qualifizierungen sind Flurförderzeugführer jährlich mindestens einmal zu unterweisen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das „Arbeitsschutzgesetz” - ArbSchG §12, die „Betriebssicherheitsverordnung” - BetrSichV §9 und die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention” - DGUV Vorschrift 1 §4. Dies gilt auch für Leiharbeitnehmer. Diese Unterweisungen müssen Belehrungen und Erläuterungen über die bei den Tätigkeiten der Mitarbeiter auftretenden Gefahren, sowie über die Maßnahmen, u.a. Verhaltensweisen, zu ihrer Abwehr/Abwendung enthalten. Beinahe-Unfälle und geschehene Unfälle sollten auch behandelt werden. Diese Unterweisung muss nicht ein Flurförderzeug-Fahrlehrer durchführen. Sind jedoch hierbei fahrtechnische Erläuterungen, z.B. Arbeiten mit einer Arbeitsbühne, Fahrten in Kurven, Transport von Lasten oder dgl. erforderlich, sollte ein Ausbilder hierzu herangezogen werden. Nach der durchgeführten Unterweisung wird ein entsprechender Eintrag in dem vorhandenen Staplerschein vorgenommen.

Inhalte
Folgendes kann die jährliche Unterweisung beinhalten:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau/Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Verkehrsregeln / Verkehrswege
  • Sondereinsätze
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Hinweis auf Gefahrenstellen am Flurförderzeug
  • Verlassen des Flurförderzeugs
  • Fahr- und Stapelübungen (Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Europaletten und Gitterboxen)
Ziel

Nach Teilnahme am Kurs erhalten die Teilnehmer den nötigen Eintrag in den vorhandenen Fahrausweis.

Der Unterricht wird praxisnah durch berufsgenossenschaftlich geschultes Personal durchgeführt. Ziel ist es, dem Fahrer seine Verantwortung zu verdeutlichen, Unfälle zu vermeiden und Betriebskosten zu senken. Die Unterweisung in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten des Arbeitsbereiches obliegt dem Betrieb.

Wir bieten Ihnen an, diese gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Unterweisung zu einem günstigen Preis in Ihrem oder unserem Haus durchzuführen.

Teilnahmebedingungen

Zur Beurteilung und Eignung der Teilnehmer müssen die „Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25” herangezogen werden. Sie stellen eine sehr gute Grundlage und Entscheidungshilfe dar.

Folgendes muss u.a. erfüllt sein: Die Teilnehmer müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben und mündliche Erläuterungen verstehen können. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, über ein gutes Seh- und Hörvermögen verfügen, fähig sein, aufgenommenen Signalen sinnvolle Handlungen folgen zu lassen und die Gewähr bieten, verantwortungsbewusst, zuverlässig und vorsichtig zu handeln. Weitere Informationen zu der G25 Untersuchung werden im Laufe der Schulung vermittelt. Sollten Zweifel an einer Eignung bestehen, dann sprechen Sie bitte Ihren Arbeitgeber an. Falls keine Eignung vorliegt, kann an dieser Schulung nicht teilgenommen werden.

Die Teilnehmer müssen sich, sofern die Unterweisung praktische Übungen umfasst, gemäß der Witterung kleiden und Sicherheitsschuhe tragen. Außerdem empfehlen wir den Personalausweis mitzubringen. Für die Verpflegung (Kaffee, Mineralwasser, Cola, O-Saft) ist bei den Schulungen, die bei Stapler-Center Heidenescher stattfinden, gesorgt. Um die weitere Verpflegung kümmern sich die Teilnehmer selbst.

Die Durchführung von angekündigten Lehrgängen ist von der Teilnehmerzahl abhängig.

Gebühren

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.

Von Privatpersonen ist die Schulungsgebühr per Vorkasse zu überweisen.

Flyer für die jährliche Unterweisung
Fahrunterricht in Einzelstunden
Wir bieten Einzelstunden für Staplerfahrer mit Staplerschein an, die ihre Fähigkeiten unter Aufsicht auffrischen und verbessern möchten.
Einzelstunde
Termine:
nach Absprache
Lehrgangsgebühr:
34,50 € + MwSt.
Lehrgangsort:
Die Praxis findet auf dem Gelände der Stapler-Center W. Heidenescher GmbH statt.
Diese Fahrstunden werden für alle Teilnehmer angeboten, die zwar den Staplerschein haben, aber länger nicht gefahren sind oder sich im Fahrbetrieb unsicher fühlen.
Schulung

Die Einzelfahrstunden können sowohl auf dem Gelände der Firma Stapler-Center W. Heidenescher GmbH als auch innerbetrieblich stattfinden. Hier liegt der Vorteil darin, dass in den Stunden individuell auf den Bedarf des Teilnehmers eingegangen werden kann.

Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer verfügt bereits über die Qualifizierung Stufe 1 gemäß DGUV 308-001 „Auswahl, Qualifizierung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern” und der dazugehörigen DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge” und diese Qualifizierung erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen - belegbar über den Staplerschein.

Die Teilnehmer müssen sich gemäß der Witterung kleiden und Sicherheitsschuhe tragen.

Gebühren

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.

Flyer für Einzelstunde

Inhaltlich Verantworlicher
gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):

Gebraucht-Stapler-Center W. Heidenescher GmbH

Wellingholzhausener Str. 73 | 49326 Melle

Telefon: +49 5429 9400-0
Telefax: +49 5429 1266

e-mail: info@heidenescher-stapler.de

Ust.-Id: DE 117571779
Amtsgericht Osnabrück, HRB 0342
Geschäftsführerin: Annette Placke

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